SINFONIMA deckt ein sehr breites Spektrum an Gefahren für Ihr Musikinstrument ab. Ihre Police leistet bei Schäden durch Brand, Einbruch, Leitungswasser und Sturm ebenso wie bei Transportschäden, einfachem Diebstahl, jegliche Art von Feuchtigkeitsschäden und bei Liegenlassen oder Vertauschen auf Veranstaltungen. Sollten Sie Ihr Instrument irgendwo vergessen, beispielsweise im Hotel oder in der Bahn, zahlt die Versicherung ebenfalls. Sie zahlt aber auch, wenn Ihnen Ihr Instrument einfach herunterfällt und dabei beschädigt wird.
Eine SINFONIMA Versicherungspolice übernimmt im Falle eines Schadens die Kosten für Reparaturen, Leihinstrumente und Ersatzbeschaffung. Ein weiteres Plus: Sie verzichtet bei Schäden bis zu einer Höhe von 2.500 Euro auf die Einrede grober Fahrlässigkeit. So ist also selbst das Außerachtlassen der einfachsten Nutzerpflichten mitversichert. Auch auf eine Nachtklausel wird verzichtet. Sollte Ihnen Ihr Instrument also in der Zeit zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens aus dem Auto gestohlen werden, erhalten Sie volle Versicherungsleistungen. Kommt es zu einem Schaden, müssen Sie keine Selbstbeteiligung leisten.
Als Versicherungsnehmer einer SINFONIMA Versicherung genießen Sie vollen Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie Ihr altes Instrument durch ein neues ersetzen, oder ein weiteres dazukaufen. Das neue Instrument ist in den ersten vier Wochen nach dem Kauf automatisch in vollem Umfang versichert, auch wenn z.B. ein Ersatzinstrument deutlich höherwertig ist, als das zuerst versicherte. Sie haben nach dem Kauf / Tausch stets vier Wochen Zeit, das neue Instrument bei der Mannheimer zur Nachversicherung anzumelden.