In einer SINFONIMA –Police können Sie eines oder mehrere Instrumente versichern. Der Versicherungsschutz umfasst dabei die klassischen Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch-/Diebstahl ebenso wie weiterer Gefahren wie den einfachen Diebstahl, Schäden durch Feuchtigkeit, Liegenlassen, Vertauschen oder Raub.
Selbst dann, wenn Ihnen Ihr Instrument herunterfällt und beschädigt wird, zahlt die Versicherung. Sie verzichtet bis zu einem Schaden von 2.500 Euro auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, leistet also auch bei gröbstem Außerachtlassen üblicher Sorgfaltsplichten. Auch dann, wenn Sie Ihr klassisches Musikinstrument verleihen, gilt der volle Versicherungsschutz. Kaufen Sie als Versicherungsnehmer einer Sinfonimaversicherung ein neues, weiteres oder Ersatz- Instrument, ist es vier Wochen lang pauschal ab Anschaffung mitversichert. Erst nach vier Wochen müssen Sie es bei der Versicherung anmelden.
SINFONIMA übernimmt grundsätzlich die Kosten für Reparaturen, Leihinstrumente und Ersatzbeschaffung. Selbstbeteiligungen gibt es im Produkt SINFONIMA nicht.