Schützen Sie Ihr Vibraphon bei SINFONIMA
Als passionierter Vibraphonspieler ist Ihnen Ihr Vibraphon selbstverständlich unglaublich wichtig. Schäden sind meistens sehr verhängnisvoll – eine Musikinstrumentenversicherung schützt Sie vor dem Gröbsten. Versicherungen decken nur selten faktisch alles ab – doch die Musikinstrumentenversicherung SINFONIMA der Mannheimer Versicherung AG tut eben das. Ob Sie zu Hause sind oder draußen ist nebensächlich – dank dieser Musikinstrumentenversicherung ist Ihr Vibraphon allerorts versichert.
Online Abschluss der Musikinstrumentenversicherung für Vibraphone in 5 Minuten
Es gibt kaum eine überlegenere Musikinstrumentenversicherung, um fabrikneue oder bereits gebrauchte Vibraphone abzusichern, als die SINFONIMA der Mannheimer Versicherung AG. Und das in nur 5 Minuten: Mithilfe von nur wenigen Klicks ist Ihr Vibraphon geschwind abgesichert.
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Profitieren Sie bei der SINFONIMA von maßgearbeitetem Versicherungsschutz für Ihr Vibraphon
Der Marktführer SINFONIMA ist nun bereits schon Jahre konzentriert auf klassische Instrumente wie Vibraphone, Klaviere, Holzblas- und Streichinstrumente. Mit dieser Musikinstrumentenversicherung sind Vibraphone auch dann geschützt, falls Sie mit diesen außer Haus sind. Sollten Sie außer Landes sein, sind Vibraphone ebenfalls da geschützt. Ob in einem Stück oder vereinzelt: Mit dem weltweiten Schutz im Ausland ist Ihr Vibraphon 6 Wochen jedes Jahr im im Ausland abgesichert.
Mit der SINFONIMA erhalten Sie präzise die Leistungen, die Sie brauchen
Ganz belanglos, welche Anzahl an Vibraphone Sie schützen möchten, SINFONIMA ist die richtige Musikinstrumentenversicherung für Sie. Der umfängliche Versicherungsschutz gilt für Schäden durch z.B. Wasser, Blitzschlag, Sturm, Feuer, Transporte, Diebstahl, Liegenlassen, Vertauschen oder Veruntreuung. Sollten Ihnen also z.B. Ihr Vibraphon im Bus oder im Hotel gestohlen werden, bekommen Sie die abgemachten Leistungen von der Versicherung. Falls Ihr Vibraphon also ramponiert wurde, haben Sie ein Anrecht auf Versicherungsleistungen.
Sollte ein Vibraphon zum derzeitigen Wert versichert werden oder zum Kaufpreis?
Der Wert eines Vibraphons sollte vorgeben, ob sie zum Kaufpreis oder zum Zeitwert gesichert werden sollte. Sind Vibraphone eher selten, dann steigt dessen Wertigkeit oft im Laufe der Zeit. Ihre Vibraphone zum aktuellen Wert zu versichern ist also durchaus angebracht, wenn es Seltenheitswert hat. Bei einfacheren, weniger ungewöhnlichen Musikinstrumenten, die eher an Wert verlieren, sollten Sie die Versicherung zum Neuwert wählen. Es ist selbstverständlich Ihre Entscheidung, auf welchen Wert Ihr Vibraphon versichert werden soll.
Kosten der Musikinstrumentenversicherung
Die Kosten der Versicherung werden logischerweise davon determiniert, wie teuer Vibraphone sind. Sollten Sie mehrere Vibraphone zur gleichen Zeit versichern, so wird dies pro Instrument natürlich günstigere Beiträge mit sich ziehen. Dies muss nicht furchtbar kostspielig sein: Einen umfassenden Versicherungsschutz können Sie bereits für 5 € pro Monat erhalten.
Die Versicherung trägt die Bezahlung für Ersatzbeschaffung, Leihinstrument und Reparaturen des Vibraphons. Auch wenn Sie die Beschädigung selbst verschuldet haben, so muss das unter einer Bechädigung im Wert von 2.500€ kein monetäres Risiko für Sie sein, da Sie dessen ungeachtet versichert sind. Finanzielle Sorgen werden der Vergangenheit angehören: Eigenbeteiligung müssen Sie im Fall eines Schadens nicht vollbringen. Anders als bei anderen Versicherungen existiert bei dieser sogar keine Nachtklausel. Falls also Vibraphone des nachts im Auto liegen bleiben, so sind sie trotzdem geschützt, wenn es geklaut wird.
Anschrift
concreativ OHG
Saldernstr. 8b
30559 Hannover
Kontakt
info@mail.de
Tel: 0511 – 21 24 11 89
Fax: 0511 – 51 51 21 53
