Schützen Sie Ihr Regenmacher bei SINFONIMA
Sie als Musiker wollen Ihr Regenmacher logischerweise gut beschützen. Wenn Sie eine Musikinstrumentenversicherung abgeschlossen haben, dann können Sie in einem Schadensfall auf die Versicherung bauen. Mit der SINFONIMA Musikinstrumentenversicherung der Mannheimer Versicherung AG wird Ihr Regenmacher vor allen Gefahren geschützt. Sowohl bei Ihnen daheim als auch unterwegs ist Ihr Regenmacher versichert.
Online Abschluss der Musikinstrumentenversicherung für Regenmacher in fünf Minuten
Es gibt kaum eine bessere Musikinstrumentenversicherung, um fabrikneue oder bereits benutzte Regenmacher zu versichern, als die SINFONIMA der Mannheimer Versicherung AG. Es ist leicht: Nach nur kurzer Zeit und wenigen Klicks ist ein Regenmacher geschützt.
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Die SINFONIMA bedeutet für Sie angepassten Schutz
Klassische Instrumente wie z.B. Klaviere, Regenmacher, Violinen und Oboen sind seit Jahren das Spezialgebiet der markführenden Musikinstrumentenversicherung SINFONIMA der Mannheimer Versicherung AG. Mit dieser Musikinstrumentenversicherung sind Regenmacher auch dann geschützt, falls Sie mit diesen außer Haus sind. Auch außerhalb von Deutschland ist Ihr Regenmacher exzeptionell geschützt. Ob in einem Stück oder über das Jahr verteilt: Mit dem internationalen Versicherungsschutz im Ausland ist Ihr Regenmacher sechs Wochen jedes Jahr im im Ausland geschützt.
Profitieren Sie von den maßgeschneiderten Angeboten der SINFONIMA-Versicherung
Gleichgültig, wie viele Regenmacher Sie versichern wollen, SINFONIMA ist die richtige Musikinstrumentenversicherung für Ihre Zwecke. Egal, was ein Regenmacher Schaden zufügt, sei es Wasser, Feuer, Sturm, oder ein Blitzschlag, oder kommt es außer Haus auf irgendeine Art und Weise irgendwie abhanden, Sie sind abgesichert. Kommt Ihr Regenmacher Ihnen also z.B. in einem Bahnhof abhanden, so haben Sie ein Anrecht auf Entschädigung. Schäden an Regenmacher führen den Versicherungsfall genauso herbei.
Sollten Sie Ihr Regenmacher zum Neupreis schützen oder zum Zeitwert?
Der Wert eines Regenmachers sollte festlegen, ob sie zum Neuwert oder zum Zeitwert versichert werden sollte. Der Wert besonderer, kostbarer Musikinstrumente nimmt mit der Zeit zu. Sie sollten Ihr Regenmacher in diesem Fall zum aktuellen Wert absichern. Eine Versicherung zum Neupreis ist dann wirklich durchaus ratsam, wenn Musikinstrumente massenproduziert sind und nur im Wert fallen werden. Es ist selbstredend Ihre Entscheidung, auf welchen Wert Ihr Regenmacher abgesichert werden soll.
Kosten der Musikinstrumentenversicherung
Wie teuer eine Versicherung ist, ist vom Wert Ihres Regenmachers abhängig. Versichern Sie mehrere Instrumente in einer Police, fallen die Beiträge etwas günstiger pro Instrument aus. Ihre Regenmacher können Sie bereits für unter fünf Euro pro Monat umfassend versichern.
Unkosten wie die für eine Ersatzbeschaffung, ein Leihinstrument oder für das Reparieren des Regenmachers, werden von SINFONIMA getragen. Bis zu einem Schaden von 2.500 Euro wird dabei bemerkenswerterweise sogar auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Sollte eine Beschädigung entstehen, ist eine eigene Anteilnahme an den Kosten ihrerseits nicht notwendig. Im Übrigen gibt es auch keine Nachtklausel. Falls also Regenmacher nachtsüber in Ihrem Fahrzeug liegen bleiben, so sind sie trotzdem abgesichert, wenn es geklaut wird.
Anschrift
concreativ OHG
Saldernstr. 8b
30559 Hannover
Kontakt
info@mail.de
Tel: 0511 – 21 24 11 89
Fax: 0511 – 51 51 21 53
