SINFONIMA ist der ideale Kandidat für die Versicherung für eine Mundharmonika
Als passionierter Mundharmonikaspieler ist Ihnen Ihre Mundharmonika selbstverständlich wirklich wichtig. Sollten Sie eine Musikinstrumentenversicherung abgeschlossen haben, dann können Sie in dem Falle eines Schadens am Instrument auf die Versicherung setzen. Sie können Ihre Mundharmonika mit der Musikinstrumentenversicherung SINFONIMA der Mannheimer Versicherung AG umfangreich versichern. Sowohl bei Ihnen daheim als auch unterwegs ist Ihre Mundharmonika abgesichert.
Schließen Sie die Musikinstrumentenversicherung für Ihre Mundharmonika rasch und mühelos online ab
Fabrikneue oder bereits gebrauchte Mundharmonikas kann man fast nicht besser als über die Mannheimer SINFONIMA online absichern. Und alles dies in nur 5 Minuten: Mithilfe nur weniger Klicks ist Ihre Mundharmonika unmittelbar abgesichert.
Jetzt den Beitrag berechnen
Berechnen Sie hier kostenlos den Beitrag für Ihre Instrumentenversicherung
Die SINFONIMA bedeutet für Sie zugeschnittenen Schutz
Auf klassische Instrumente wie zum Beispiel Klaviere, Mundharmonikas, Violinen und Oboen, ist die SINFONIMA der Mannheimer Versicherung AG jetzt schon seit Jahren spezialisiert. Durch sie ist eine Mundharmonika nicht nur daheim versichert, sondern auch draußen. Auch Instrumentenbesitzer auf Reisen können Mundharmonikas mitnehmen, denn dank der Versicherung ist es auch im Ausland komplett geschützt. Profitieren Sie jährlich von 6 Wochen globalem Versicherungsschutz im Ausland. Dieser gilt sowohl am Stück als auch über das Jahr verteilt.
Verschaffen Sie sich einen Vorteil mit den zugeschnittenen Angeboten der SINFONIMA-Versicherung
Mit dieser Musikinstrumentenversicherung können Sie sowohl nur eine als auch mehrere Mundharmonikas absichern. Egal, was Ihre Mundharmonika beschädigt, sei es Wasser, Blitzschlag, Feuer, oder ein Sturm, oder kommt es außer Haus irgendwie weg, Sie sind versichert. Kommt Ihre Mundharmonika Ihnen also beispielsweise in einem Zug abhanden, so haben Sie einen Anspruch auf Rückvergütung. Beschädigungen an Mundharmonikas bedeuten ebenfalls, dass Sie einen ein Anrecht auf Leistungen der Versicherung haben.
Sollten Sie Ihre Mundharmonika zum Neuwert absichern oder zum Zeitwert?
Ob zum Zeitwert oder Neupreis versichert wird, hängt vom Wert einer Mundharmonika ab. Sind Mundharmonikas ungewöhnlich und kostbar, werden sie mit der Zeit nur wertvoller. Ihre Mundharmonikas zum Zeitwert zu versichern ist also ratsam, wenn es ungewöhnlich ist. Bei normalen, weniger exotischen Musikinstrumenten, deren Preis über die Jahre fällt, sollten Sie die Versicherung zum Neupreis wählen. Der zu versichernde Wert wird natürlich von Ihnen festgelegt.
Kosten der Musikinstrumentenversicherung
Es ist logischerweise vom Wert Ihres Instruments abhängig, wie hoch der finanzielle Aufwand für Sie wird. Je mehr Musikinstrumente Sie zugleich versichern, desto weniger müssen Sie pro Musikinstrument bezahlen. Ihre Mundharmonikas können Sie bereits für unter fünf Euro monatlich umfänglich versichern.
Kosten wie die für eine Beschaffung eines Ersatzes, ein Leihinstrument oder für Reparaturen der Mundharmonika, werden von SINFONIMA getragen. Unter einer Summe von 2.500€ müssen Sie sich dabei auch keine besonderen Sorgen machen, ob Sie unter Umständen grob fahrlässig waren – die Leistungen erhalten Sie trotzdem. Sollte eine Beschädigung eintreten, so müssen Sie keine Selbstbeteiligung tragen. Sogar eine Nachtklausel ist in der Versicherung nicht aufgeführt. Sie sind von daher sogar geschützt, wenn Mundharmonikas des nachts aus Ihrem Auto entwendet werden.
Anschrift
concreativ OHG
Saldernstr. 8b
30559 Hannover
Kontakt
info@mail.de
Tel: 0511 – 21 24 11 89
Fax: 0511 – 51 51 21 53
