Mit SINFONIMA sind Sie für den Schutz Ihrer Klangschale auf dem idealen Weg
Sie als Musiker wollen Ihre Klangschale naturgemäß gut beschützen. Allein eine Musikinstrumentenversicherung kann Sie gebührend absichern, sollte ein Schaden entstehen. Sie können Ihre Klangschale mit der Musikinstrumentenversicherung SINFONIMA der Mannheimer Versicherung AG extensiv absichern. Außer Haus und auf Achse: die Klangschale ist dank dieser Musikinstrumentenversicherung allerorts abgesichert.
Versichern Sie Ihre Klangschale im Internet in knapper Zeit
Schließen Sie eine Musikinstrumentenversicherung für Ihre Klangschale mit der SINFONIMA der Mannheimer Versicherung AG ab, ist Ihre Klangschale bestens versichert. Und all dies in nur fünf Minuten: Mithilfe von nur wenigen Klicks ist Ihre Klangschale zusehends versichert.
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Die SINFONIMA bedeutet für Sie zugeschnittenen Versicherungsschutz
SINFONIMA hat sich als marktführendes Produkt der Musikinstrumentenversicherung der Mannheimer Versicherung AG auf die klassischen Instrumente wie Klaviere, Klangschalen, Streich- und Holzblasinstrumente konzentriert. Mit dieser Musikinstrumentenversicherung sind Klangschalen auch dann komplett versichert, wenn Sie mit diesen unterwegs sind. Der Versicherungsschutz besteht gleichermaßen außerhalb von Deutschland. Profitieren Sie alljährlich von 6 Wochen weltweitem Schutz im Ausland. Der existiert sowohl am Stück als auch verstreut.
Maßgearbeitete Angebotene der SINFONIMA-Versicherung
Mit der SINFONIMA-Versicherung der Mannheimer Versicherung können Sie alle Ihrer Klangschalen versichern. Der enorm umfängliche Versicherungsschutz gilt für Beschädigungen durch beispielsweise Wasser, Blitzschlag, Feuer, Sturm, Transporte, Diebstahl, Vertauschen, Liegenlassen oder auch Veruntreuung. Kommt Ihre Klangschale Ihnen also zum Beispiel in einem Zug abhanden, so haben Sie einen Anspruch auf Reparation. Schäden an Klangschalen bedeuten ebenso, dass Sie einen ein Recht auf Leistungen der Versicherung haben.
Zeitwert oder Neupreis
Wie viel Ihre Klangschale wert ist, sollte bestimmen, ob sie zum Neuwert oder zum Zeitwert abgesichert werden sollte. Mit der Zeit nimmt der Wert von raren Musikinstrumenten oft nur noch zu. Sind Ihre Klangschalen also ungewöhnlich, sollte Sie zum Zeitwert abgesichert werden. Eine Versicherung zum Neupreis ist dann angebracht, wenn Instrumente günstig sind und nur an Wert verlieren werden. Welcher Wert abgesichert sein soll, bestimmen allein Sie.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich eine Klangschale versichere?
Vom Wert Ihrer Klangschale hängt ab, wie kostenintensiv die Versicherung für Sie sein wird. Versichern Sie mehr als nur ein Instrument innerhalb einer Police, müssen Sie etwas günstigere Beträge leisten. Ein weitreichender Versicherungsschutz für Ihre Klangschale ist bereits für weniger als 5 Euro monatlich möglich.
SINFONIMA trägt die Kosten für die Anschaffung eines Ersatzes, Leihinstrument und das eventuelle notwendige Reparieren der Klangschale. Unter einer Schadenssumme von 2.500€ müssen Sie sich dabei auch keine besonderen Sorgen machen, ob Sie eventuell grob fahrlässig waren – der Sachschaden ist trotzdem abgesichert. Eine Beteiligung von Ihnen ist im Fall eines Schadens ausgeschlossen. Auch eine Nachtklausel ist in der Musikinstrumentenversicherung nicht aufgeführt. Sie sind von daher selbst dann versichert, wenn Klangschalen über Nacht aus Ihrem Auto geklaut werden.
Anschrift
concreativ OHG
Saldernstr. 8b
30559 Hannover
Kontakt
info@mail.de
Tel: 0511 – 21 24 11 89
Fax: 0511 – 51 51 21 53
